Die Beitragsberechnung der KFZ Versicherung

Der Gesetzgeber hält sich in Deutschland aus der Preisgestaltung der verschiedenen Anbieter von Kfz-Versicherungen weitgehend heraus. Lediglich die prozentuale Höhe der Versicherungssteuer wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ist für alle Versicherer im Bereich der Kfz-Versicherung verbindlich. Darüber hinaus fließt eine ganze Reihe von weiteren Faktoren in die individuelle Berechnung des Beitrags des jeweiligen Versicherungsnehmers ein. Diese Faktoren hängen zum einen Teil unmittelbar mit dem Fahrzeug zusammen, das versichert werden soll, zum anderen Teil aber auch mit der Person des Versicherungsnehmers. Weiterhin spielt die Unfallfreiheit des Versicherungsnehmers eine wesentliche Rolle. In Abhängigkeit von der Unfallhäufigkeit bzw. Unfallfreiheit erfolgt ein prozentualer Aufschlag bzw. Rabatt auf den Grundbetrag, der in der Regel 100 % liegt.



Zu den Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen und die direkt mit dem zu versichernden Fahrzeug zu tun haben, gehören die Typklasse und die Regionalklasse des Fahrzeugs. Je nach Hersteller, Modell und Ausführung des Fahrzeugs wird dieses in die entsprechende Typklasse eingestuft. Bei der Regionalklasse wird danach gefragt, in welchem Gebiet in Deutschland das Fahrzeug zugelassen werden soll. Typ- und Regionalklasse geben Auskunft darüber, wie oft ein bestimmtes Modell in einen Unfall involviert war bzw. in welchen Gebieten in der jüngeren Vergangenheit eine besondere Unfallhäufung festzustellen war. Eine etwas untergeordnete Rolle kann auch das Alter des Fahrzeugs bei der Zulassung auf den Versicherungsnehmer spielen.

Beim Berechnen der Autoversicherung ist auch einiges von der Person abhängig, auf die das KFZ zugelassen wird. Dabei spielen sehr viele Faktoren eine Rolle, die unterschiedlich gewichtet werden. Nicht jeder Anbieter von Kfz-Versicherungen setzt dabei die gleichen Maßstäbe an, weshalb sich ein Kfz-Versicherungsvergleich durchaus bezahlt machen kann. Folgende Kriterien aus dem persönlichen Umfeld können für die Beitragsberechnung von Bedeutung sein:

- Alter des Fahrers,
- Unterbringung des Fahrzeugs in der Garage, unter einem Carport oder gänzlich ohne Schutz,
- Vergangene Zeit seit dem Erhalt der Fahrerlaubnis des Fahrers, - Kilometerleistung des Fahrzeugs pro Jahr,
- Beruf des Fahrers, da öffentlich Bedienstete in der Regel Vergünstigungen erhalten,
- Alleinnutzung bzw. das Alter eventueller, weiterer Nutzer des Fahrzeugs,
- Kinder als Mitfahrer, sofern diese jünger als 16 Jahre sind,
- Punktestand in Flensburg (Verkehrszentralregister).

Diese Aufführung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, die wichtigsten Punkte sollten damit jedoch genannt sein.