Die Auto-Haftpflichtversicherung

Um ein Fahrzeug auf deutschen Straßen im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen, muss das Fahrzeug zumindest über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist im Gegensatz zu den Kaskoversicherungen vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben, es handelt sich also um eine so genannte Pflichtversicherung. Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung wird gewährleistet, dass ein Verkehrsteilnehmer, der ohne eigenes Verschulden in einen Unfall involviert wird, nicht auf seinen Ansprüchen sitzen bleibt, z.B. infolge von Zahlungsunfähigkeit beim Unfallverursacher. Sinn und Zweck der Kfz-Haftpflichtversicherung als Bestandteil der Autoversicherung ist es, den Versicherungsnehmer gegen eventuelle Ansprüche Dritter finanzieller Natur abzusichern. Diese Ansprüche entstehen in den allermeisten Fällen, wenn der Versicherungsnehmer an einem Unfall beteiligt ist und er diesen selbst verschuldet hat.



In Ausnahmefällen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung aber auch beim Unfallgegner entstandene Schäden, bei denen die Schuldfrage nicht gestellt werden muss. Dies ist beispielsweise bei beruflichen Kraftfahrern der Fall, die die so genannte Betriebsgefahr im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung versichern müssen. Die Autoversicherung des Unfallverursachers übernimmt durch die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch immer nur die Schadensregulierung beim Unfallgegner. Für den eigenen, materiellen Schaden haftet der Versicherungsnehmer in vollem Umfang, sofern er bei seiner Autoversicherung keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind insbesondere folgende Schadensfälle beim Unfallgegner versichert: Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden sowie die immateriellen Schäden wie z.B. Schmerzensgeld, sofern dies zugesprochen wird. Die Regulierungsvollmacht liegt bei der jeweiligen Autoversicherung, d.h. sie kann die Schadensregulierung auch gegen den ausdrücklichen Willen des Versicherungsnehmers übernehmen, was automatisch zu einem teilweisen Wegfall des Schadenfreiheitsrabatts und somit zu einer Beitragserhöhung führt. Allerdings wird von der Regulierungsvollmacht nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht, da die eigenmächtige Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung den Versicherungsnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Die Beitragshöhe der Kfz Versicherung ist von einigen verschiedenen Grundlagen abhängig. Dazu gehören sowohl feste Berechnungsgrundlagen, wie auch variable Faktoren, welche den Beitrag mitbestimmen. Zu den Fixfaktoren zählen vor allem die Typ- und die Regionalklasse, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss hat. Die beweglichen Faktoren haben mehr oder weniger direkt mit der Person des Versicherungsnehmers zu tun und eröffnen daher einen gewissen Spielraum. Hier kommt es dann z.B. auf die jährliche Fahrleistung, das Alter des Halters, Anzahl der Fahrer und ähnliche Dinge an. Da alle Autoversicherungen auch noch individuelle Tarifmerkmale aufweisen, empfiehlt sich von Zeit zu Zeit ein Kfz-Versicherungsvergleich, um feststellen zu können, ob es durch eine Veränderung bestimmter Tarifmerkmale in der Zwischenzeit nicht schon eine günstigere Autoversicherung gibt.