Insassenunfallversicherung
Bei der Insassenunfallversicherung handelt es sich um eine Abwandlung der gewöhnlichen Unfallversicherung, die sich ausschließlich auf Schadensfälle im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen konzentriert. Die Insassenunfallversicherung besitzt jedoch nur Gültigkeit, wenn das verunfallte Fahrzeug von einer zum Führen von Kraftfahrzeugen befugten Person gefahren wurde. Im Klartext heißt dies, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss und der Unfall nicht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss zurückzuführen ist.
Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung, der von den meisten Kfz-Versicherungen angeboten wird, erscheint auf jeden Fall sinnvoll. Die Beiträge zur Insassenunfallversicherung sind in der Regel relativ niedrig, da sich der Versicherungsschutz der Insassenunfallversicherung nur auf Personenschäden infolge von Verkehrsunfällen beschränkt, also einen sehr eingeschränkten Bereich.
Die Kfz-Versicherungen bieten die Insassenversicherung entweder als Pauschalleistung an, was eigentlich die Regel ist, oder als exakt nach Anzahl der Personen bzw. Plätze definierte Versicherungsleistung.
Es ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass die Pauschalversicherung, also die von der Anzahl der Mitfahrer unabhängige Versicherung, etwas mehr kostet als die andere Variante, dafür ist immer gewährleistet, dass im Ernstfall auch wirklich alle Insassen versichert sind. Da sich die Kosten für die Insassenunfallversicherung, wie bereits erwähnt, im überschaubaren finanziellen Rahmen halten, sollte aus wirtschaftlichen Gründen nichts gegen eine pauschale Versicherung aller Insassen sprechen. Entscheidend für die genaue Beitragshöhe ist natürlich vor allem die versicherte Schadenssumme, die im Rahmen des Versicherungsvertrags frei gestaltet werden kann. Wichtig ist dabei zu wissen, dass jeder Insasse nur anteilig zur Gesamtversicherungssumme in den Genuss des Versicherungsschutzes kommt. Die Versicherungssumme pro Person im Fahrzeug beträgt bei 4 Insassen dementsprechend 25 % der Gesamtsumme. Um Unterversicherungen im Rahmen der Insassenunfallversicherung zu vermeiden, ist es durchaus üblich, dass sich die Versicherungssumme um die Hälfte erhöht, sobald sich mehr als ein Versicherungsberechtigter im Fahrzeug befindet. Da diese und andere Regelungen von den Kfz-Versicherungen etwas unterschiedlich gehandhabt werden, empfiehlt es sich auf jeden Fall den Vertragstext vor der Unterschrift genau durchzulesen und gegebenenfalls vor der Unterschrift von einem unabhängigen Fachmann prüfen zu lassen.
Es ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass die Pauschalversicherung, also die von der Anzahl der Mitfahrer unabhängige Versicherung, etwas mehr kostet als die andere Variante, dafür ist immer gewährleistet, dass im Ernstfall auch wirklich alle Insassen versichert sind. Da sich die Kosten für die Insassenunfallversicherung, wie bereits erwähnt, im überschaubaren finanziellen Rahmen halten, sollte aus wirtschaftlichen Gründen nichts gegen eine pauschale Versicherung aller Insassen sprechen. Entscheidend für die genaue Beitragshöhe ist natürlich vor allem die versicherte Schadenssumme, die im Rahmen des Versicherungsvertrags frei gestaltet werden kann. Wichtig ist dabei zu wissen, dass jeder Insasse nur anteilig zur Gesamtversicherungssumme in den Genuss des Versicherungsschutzes kommt. Die Versicherungssumme pro Person im Fahrzeug beträgt bei 4 Insassen dementsprechend 25 % der Gesamtsumme. Um Unterversicherungen im Rahmen der Insassenunfallversicherung zu vermeiden, ist es durchaus üblich, dass sich die Versicherungssumme um die Hälfte erhöht, sobald sich mehr als ein Versicherungsberechtigter im Fahrzeug befindet. Da diese und andere Regelungen von den Kfz-Versicherungen etwas unterschiedlich gehandhabt werden, empfiehlt es sich auf jeden Fall den Vertragstext vor der Unterschrift genau durchzulesen und gegebenenfalls vor der Unterschrift von einem unabhängigen Fachmann prüfen zu lassen.