Die KFZ Oldtimer-Versicherung
Bei der Oldtimer-Versicherung handelt es sich, der Name verrät es bereits, um eine Kfz-Versicherung, die speziell für Oldtimer gedacht ist. Die Oldtimer-Versicherung kann nicht nur bei den klassischen Kfz-Versicherungen abgeschlossen werden, sie wird auch von den Automobilclubs, z.B. dem ADAC, angeboten. Die Oldtimer-Versicherung bietet die Kfz-Versicherung für ältere Fahrzeuge zu besonders guten Konditionen an, weshalb es sie eine sehr günstige Autoversicherung darstellt.
Entscheidend dabei ist natürlich die Begriffsdefinition des Oldtimers. Als Oldtimer werten die meisten Kfz-Versicherungen Autos, die älter sind als 20 Jahre und Motorräder sowie sonstige Fahrzeuge (Traktoren, Lkws etc.) ab einem Alter von 30 Jahren, wobei für die Bestimmung des Alters das Baujahr ausschlaggebend ist. Die Kfz-Versicherungen bieten in der Regel drei Alterskategorien an, 20 – 29 Jahre, 30 – 44 Jahre sowie 45 Jahre und älter.
Analog zur üblichen Kfz-Versicherung werden auch bei der Oldtimer-Versicherung die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung angeboten. Auch bei einem Oldtimer besteht die Möglichkeit, im Schadensfall eine Selbstbeteilgung zu übernehmen, um die Prämie der Versicherung noch weiter zu verringern.
Schadenfreiheitsrabatte sind bei der Oldtimer-Versicherung hingegen nicht üblich, was für den Versicherungsnehmer zur Folge hat, dass es im Schadensfall nicht zurückgestuft werden, andererseits aber auch nicht vom unfallfreien Fahren über einen längeren Zeitraum profitieren kann.
Fast alle Kfz-Versicherungen möchten neben dem Alter des zu versichernden Fahrzeugs noch einige weitere Bedingungen erfüllt wissen, um die Autoversicherung zu den Vorzugskonditionen der Oldtimer-Versicherung zu gewähren. Diese Bedingungen verlangen, dass der Oldtimer nicht der alltäglichen Nutzung unterliegt, es muss also noch ein weiteres Fahrzeug nachgewiesen werden. Außerdem ist die jährliche Kilometerleistung eines Oldtimers limitiert, in der Regel auf einen Wert, der sich knapp unterhalb von 10.000 Kilometern im Jahr bewegt. Fahranfänger werden von den Kfz-Versicherungen nicht gerne am Steuer eines Oldtimers gesehen, weshalb es auch hier ein vorgeschriebenes Mindestalter von 25 Jahren gibt. Schließlich müssen sich die Fahrzeuge, egal ob Auto, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug, weitgehend im Originalzustand sowie in einem guten bis sehr guten Allgemeinzustand befinden. Eine Unterstellmöglichkeit in einer abschließbaren Garage wird in den Vertragsbedingungen der Oldtimer-Versicherungen ebenfalls erwartet.
Zu erkennen sind Oldtimer an einem “H“, das für “historisch“ steht, auf dem Kfz-Kennzeichen, welches sich am rechten Rand neben der Zahlenkombination auf dem Kfz-Kennzeichen befindet.
Fast alle Kfz-Versicherungen möchten neben dem Alter des zu versichernden Fahrzeugs noch einige weitere Bedingungen erfüllt wissen, um die Autoversicherung zu den Vorzugskonditionen der Oldtimer-Versicherung zu gewähren. Diese Bedingungen verlangen, dass der Oldtimer nicht der alltäglichen Nutzung unterliegt, es muss also noch ein weiteres Fahrzeug nachgewiesen werden. Außerdem ist die jährliche Kilometerleistung eines Oldtimers limitiert, in der Regel auf einen Wert, der sich knapp unterhalb von 10.000 Kilometern im Jahr bewegt. Fahranfänger werden von den Kfz-Versicherungen nicht gerne am Steuer eines Oldtimers gesehen, weshalb es auch hier ein vorgeschriebenes Mindestalter von 25 Jahren gibt. Schließlich müssen sich die Fahrzeuge, egal ob Auto, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug, weitgehend im Originalzustand sowie in einem guten bis sehr guten Allgemeinzustand befinden. Eine Unterstellmöglichkeit in einer abschließbaren Garage wird in den Vertragsbedingungen der Oldtimer-Versicherungen ebenfalls erwartet.
Zu erkennen sind Oldtimer an einem “H“, das für “historisch“ steht, auf dem Kfz-Kennzeichen, welches sich am rechten Rand neben der Zahlenkombination auf dem Kfz-Kennzeichen befindet.