Regionalklasse - KFZ Versicherung

Früher wurde der Beitrag zur KFZ-Versicherung nach der Motorleistung des Autos berechnet. Ab 1996 wurde dazu ein neues Verfahren geschaffen, bei dem nicht mehr die reine Motorleistung für die Berechnung der Beiträge zu den Autoversicherungen maßgebend ist, sondern die Regionalklasse und die Typklasse des zu versichernden Kraftfahrzeuges. Allerdings sind diese Klasseneinteilungen nicht nur Grundlage für die reine Haftpflichtversicherung, sondern auch die Beiträge zur Kaskoversicherung basieren auf diesen Einteilungen.



Für die Ermittlung der Regionalklasse werden die Unfallstatistiken der letzten fünf Jahre vor dem Stichtag herangezogen. Genauso wie bei der Typklasse ist dieser Stichtag jedes Jahr am 1. Oktober. Das am längsten gewertete Referenzjahr wird dann durch das jeweils unmittelbar zurückliegende Jahr ersetzt. Die Einteilung der Regionen erfolgt dabei nach dem Kfz-Kennzeichen der Fahrzeuge. Ein unabhängiger Treuhänder untersucht die Unfallhäufigkeit im Einzugsbereich eines jeden Kfz-Kennzeichens und erstellt aus den hieraus gewonnenen Erkenntnissen die Regionalklassen, die dann jeweils bis zum 30. September des Folgejahres gültig sind. Da zukünftig keine Ummeldung des Fahrzeugs nötig wird, wenn ein Fahrzeughalter innerhalb eines Bundeslandes umzieht, erfolgt die Regionalklasseneinteilung dann nicht mehr nach dem Ort der Zulassung eines Fahrzeugs, sondern nach dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Die Unfallhäufigkeit wird dann nach dem Kreisgemeindeschlüssel, kurz KGS, rein als statistischer Wert ermittelt.

Im Gegensatz zur Typklasse sind die Autoversicherungen jedoch nicht verpflichtet, die Einteilung der Regionalklassen unverändert zu übernehmen, d.h. sie können die Zuordnung der einzelnen Regionalklassen flexibel gestalten. Dadurch können sich zwar marginale Abweichungen bei den einzelnen Autoversicherungen ergeben, die aber in der Praxis in der Regel keinen nennenswerten Aspekt darstellen.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die verkehrlich stärker belasteten Bereiche in den Städten im Normalfall höher eingestuft werden als die eher ruhigen, ländlich geprägten Gegenden. Dementsprechend werden Versicherungsnehmer, die ihr Fahrzeug in der Stadt angemeldet haben bzw. dort wohnen, von ihrer Autoversicherung mit einem etwas höheren Beitrag zur Kasse gebeten, als ein Versicherungsnehmer auf dem Land, der dasselbe Auto fährt.