Schutzbrief und KFZ Versicherung

Der Schutzbrief bietet dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Kfz-Versicherung eine ganze Reihe von Vorteilen, wenn es im Ausland oder während einer Reise zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommt. Versicherte Schadensfälle bei der Schutzbriefversicherung sind z.B. Diebstahl, Unfälle oder Pannen mit dem eigenen Fahrzeug während eines Auslandsaufenthalts. Es gibt auch Fälle, in denen Risiken versichert sind, bei denen der Versicherte im Schadensfall Geld erhält, die nicht direkt etwas mit dem versicherten KFZ zu tun haben. Dies kann zum Beispiel bei einer Reise mit einem Flugzeug der Fall sein. Wird ein gebuchter Flug z.B. gestrichen und dadurch entsteht dem Reisenden ein wirtschaftlicher Schaden, kann dies durchaus über den Schutzbrief abgesichert sein.



In einigen Fällen können auch noch persönliche Risiken abgesichert werden, die wenig oder gar nichts mit dem versicherten Fahrzeug zu tun haben, z.B. Schadensersatz für Flugreisende, wenn ein gebuchter Flug gestrichen wird und dem Versicherungsnehmer dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Zu beachten ist allerdings die Art der Leistungen bei der Schutzbriefversicherung. Denn hierin unterscheidet sie sich deutlich von den meisten anderen Versicherungsarten, die es im Bereich der Kfz-Versicherungen gibt. Leistungen der Schutzbriefversicherung sind Pannenhilfe, Abschleppdienst für das Fahrzeug sowie Transportdienst der Insassen per Mietauto, Bahn oder Flugzeug, Bergungskosten für das Fahrzeug und viele weitere Leistungen, die für die direkte Hilfe am Unfallort von Bedeutung sind. Ausdrücklich nicht versichert sind bei der Schutzbriefversicherung hingegen, im Gegensatz zur Kaskoversicherung, die tatsächlichen Kosten für die Reparatur in der Werkstatt. Weiterhin ist zu beachten, dass der Schutzbrief nicht automatisch für alle Insassen gültig ist, sondern nur für den im Vertrag ausdrücklich genannten Personenkreis. Ebenso kann die Schutzbriefversicherung nur in Anspruch genommen werden, wenn kein Eigenverschulden nachgewiesen werden kann, z.B. durch Vergessen oder Verlieren des Autoschlüssels.

Die Schutzbriefversicherung wird länderübergreifend in den meisten europäischen Staaten angeboten. Die private Versicherungswirtschaft ist allerdings erst seit relativ kurzer Zeit im Segment der Schutzbriefversicherung tätig. Ursprünglich wurden die Schutzbriefe von den nationalen Automobilclubs, in Deutschland etwa vom ADAC, zusätzlich zu den Basisleistungen, die in der einfachen Mitgliedschaft enthalten sind, angeboten. Im Beispiel des ADAC sind Abschleppkosten und Pannenhilfe im Inland Basisleistungen. Der Schutzbrief erweitert dieses Angebot auf vergleichbare Schadensfälle im Ausland. Bei Schutzbriefen, die über die Kfz-Versicherungen abgeschlossen werden, muss der Leistungsumfang detailliert im Versicherungsvertrag geregelt werden. In Abhängigkeit vom Leistungsumfang wird dann die Höhe des Beitrags berechnet.