Selbstbeteiligung - KFZ Versicherung
Die so genannte Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers spielt bei den drei wichtigsten Versicherungsarten im Rahmen der Kfz-Versicherung eine mehr oder weniger große Rolle. Im Einzelnen sind dies die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung, die auf freiwilliger Basis zusätzlich abgeschlossen werden können.
Der Sinn und Zweck der Selbstbeteiligung besteht im Wesentlichen darin, den Beitrag zur Kfz-Versicherung für den Versicherungsnehmer möglichst niedrig zu halten. Die Selbstbeteiligung wird aber bei jedem Schadensfall immer berechnet. Aus diesem Grund kann es in bestimmten Fällen auch ein Trugschluss sein, dass eine Kfz-Versicherung mit einer integrierten Selbstbeteiligung grundsätzlich die günstigste Autoversicherung ist. Autofahrer, die in der Vergangenheit öfters aus eigenem Verschulden in Verkehrsunfälle verwickelt waren, sollten sich eine Klausel bezüglich der Selbstbeteiligung gut überlegen. Besonders bei den so genannten Bagatellschäden, z.B. ein abgefahrener Außenspiegel, kann es in diesen Fällen häufig dazu kommen, dass die Kfz-Versicherung überhaupt nichts bezahlt, da sich der Schaden unterhalb der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung bewegt.
Um welchen Betrag die Versicherungsprämie durch die Selbstbeteiligung gemindert werden kann, hängt natürlich in erster Linie von der Höhe der vom Versicherungsnehmer getragenen Selbstbeteiligung ab. Auch was den Zusammenhang zwischen Versicherungsprämie und Selbstbeteiligung angeht, ist es immer zu empfehlen, einen Kfz Versicherungsvergleich anzustellen, um die hierfür beste und geeignetste Versicherung zu finden. Sehr weit verbreitet sind Selbstbeteiligungen im Bereich zwischen 300 und 350 Euro, sie kann aber auch höher angesetzt werden. Zu berücksichtigen ist dabei auf jeden Fall auch der Restwert des versicherten Fahrzeugs. Die Selbstbeteiligung sollte in regelmäßigen Abständen diesem Restwert entsprechend angepasst oder ganz aus dem Vertrag gestrichen werden. Das entscheidende Kriterium, ob eine Selbstbeteiligung erwogen werden sollte oder nicht, stellt jedoch die Häufigkeit von Unfallbeteiligung dar. Diese ist im Vorfeld zwar nicht vorherzusehen, kann jedoch eventuell näherungsweise eingeschätzt werden, wenn sich der Versicherungsnehmer die Frage stellt, wie oft er in der Vergangenheit Unfälle verschuldet hat. Eine ehrliche Beantwortung dieser Fragestellung ist im eigenen Interesse natürlich anzuraten.
Um welchen Betrag die Versicherungsprämie durch die Selbstbeteiligung gemindert werden kann, hängt natürlich in erster Linie von der Höhe der vom Versicherungsnehmer getragenen Selbstbeteiligung ab. Auch was den Zusammenhang zwischen Versicherungsprämie und Selbstbeteiligung angeht, ist es immer zu empfehlen, einen Kfz Versicherungsvergleich anzustellen, um die hierfür beste und geeignetste Versicherung zu finden. Sehr weit verbreitet sind Selbstbeteiligungen im Bereich zwischen 300 und 350 Euro, sie kann aber auch höher angesetzt werden. Zu berücksichtigen ist dabei auf jeden Fall auch der Restwert des versicherten Fahrzeugs. Die Selbstbeteiligung sollte in regelmäßigen Abständen diesem Restwert entsprechend angepasst oder ganz aus dem Vertrag gestrichen werden. Das entscheidende Kriterium, ob eine Selbstbeteiligung erwogen werden sollte oder nicht, stellt jedoch die Häufigkeit von Unfallbeteiligung dar. Diese ist im Vorfeld zwar nicht vorherzusehen, kann jedoch eventuell näherungsweise eingeschätzt werden, wenn sich der Versicherungsnehmer die Frage stellt, wie oft er in der Vergangenheit Unfälle verschuldet hat. Eine ehrliche Beantwortung dieser Fragestellung ist im eigenen Interesse natürlich anzuraten.