Teilkaskoversicherung - KFZ Versicherung

Die Teilkaskoversicherung ist vom Gesetzgeber nicht als Pflichtversicherung vorgesehen und kann daher freiwillig abgeschlossen werden. Allerdings ist es allgemein üblich und auch ratsam zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung zumindest noch eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Lediglich bei älteren Fahrzeugen, deren Restwert in überschaubaren Grenzen liegt, kann ein Verzicht auf die Teilkaskoversicherung Sinn machen. Die Teilkaskoversicherung im Rahmen der Autoversicherung deckt die meisten Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht im Zusammenhang mit einem selbstverursachten Unfall stehen. Diese werden gegebenenfalls nur von der Vollkaskoversicherung übernommen, sofern diese beim Anbieter der Autoversicherung abgeschlossen wurde.



Allerdings gibt es hier einen Sonderfall, den man kennen sollte. Ein Unfall mit Wildtieren, fällt nicht in den Bereich der Vollkaskoversicherung, sondern wird durch die Teilkasko abgedeckt. Für diese Art von Unfällen reicht also der Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Dabei spielt allerdings der genaue Wortlaut im Versicherungsvertrag eine wesentliche Rolle. Grundsätzlich sind durch die Teilkaskoversicherung nur Begegnungen mit Wildarten versichert, die im Bundesjagdgesetz (BJagdG) als Haarwild definiert werden. Pferde oder Kühe fallen beispielsweise nicht unter den allgemein gültigen Begriff des Haarwilds. Die meisten Autoversicherungen bieten jedoch eine Erweiterung des Leistungsumfangs auf alle Tierarten ein, wobei dann auch Vögel eingeschlossen sind. Der Vertrag sollte dann einen Passus haben, der Wildunfälle jeglicher Art ausdrücklich als Leistungsfälle definiert. Hier gibt es bei der Vielzahl der angebotenen Versicherungen eine große Anzahl von Tarifen, die das bieten. Zum Beispiel bei der VHV Versicherung ist es möglich, den entsprechenden Versicherungsschutz zu erhalten.

Ansonsten zählen im Rahmen der Teilkaskoversicherung vor allem folgende Schadensereignisse zu den häufigsten Leistungsfällen: Diebstahl von Peripherieteilen des Fahrzeugs (z.B. Radio) oder des gesamten Fahrzeugs, Brandschäden, Schäden infolge von höherer Gewalt (Sturm, Hagel etc.), Wildunfälle (laut obiger Definition), Schäden nach Kurzschluss sowie Glasschäden.

Die Höhe des Beitrages im Bereich der Teilkasko ist haupsächlich von Typ- und Regionalklasse abhängig, was natürlich bei den Luxus Automarken überlicherweise dazu führt, dass die Beiträge hier deutlich höher sind. Die Beitragsgestaltung hängt bei der Teilkaskoversicherung im Wesentlichen von der Typ- und der Regionalklasse ab. Ebenso spielt auch die Person des Fahrzeughalters eine Rolle, also z.B. Alter des Fahrers oder die jährliche Kilometerleistung. Die Beitragshöhe kann vom Versicherungsnehmer dadurch etwas gesenkt werden, dass er sich im Rahmen der so genannten Selbstbeteiligung bereit erklärt, im Schadensfall eine bestimmte Summe selbst zu übernehmen. Ein Schadenfreiheitsrabatt wird, anders als bei der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung, nicht gewährt. Zu begründen ist dieser Umstand wohl damit, dass die Schadensfälle innerhalb der Teilkaskoversicherung kaum vom Versicherungsnehmer zu beeinflussen sind. Der Versicherungsnehmer muss allerdings mit Leistungsverweigerung seiner Kfz-Versicherung rechnen, wenn er einen Kaskoschaden nachweislich mutwillig oder fahrlässig begünstigt hat, etwa dadurch, dass er das Fahrzeug bewusst in einem Hagelsturm abstellt.