Die KFZ Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung kann auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden und ergänzt die verpflichtend vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die ebenfalls freiwillige Teilkaskoversicherung zu einem vollständigen Versicherungspaket. Besonders bei neuen oder besonders wertvollen Autos sollte ernsthaft über den Abschluss einer Vollkaskoversicherung nachgedacht werden. In der Vollkaskoversicherung ist die Regulierung sämtlicher Schäden am eigenen Fahrzeug eingeschlossen, die nicht schon durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt werden. Besonders zu empfehlen ist die Vollkaskoversicherung natürlich bei hochwertigeren Fahrzeugen, bei denen Schäden gleich hohe Reparaturkosten auslösen. Auch bei Neuwagen sollte man natürlich darüber nachdenken, dieses Risiko abzudecken.
Dementsprechend kommt die Vollkaskoversicherung besonders bei selbstverursachten Verkehrsunfällen ins Spiel, wenn am eigenen Fahrzeug ein nicht unerheblicher Schaden entstanden ist. Ein weiterer Fall, in dem die Kfz-Versicherung bei einer vorhandenen Vollkaskoversicherung einspringt, ist z.B. die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung des eigenen Fahrzeugs durch Dritte.
Die Vollkasko kann aber auch wertvoll sein, wenn der Versicherungsnehmer an einem Unfall beteiligt ist, ohne dass es diesen zu verschulden hat. Dies ist dann der Fall, wenn der Unfallverursacher zahlungsunfähig ist und er rechtswidrig ohne vorhandene Kfz-Haftpflicht am Straßenverkehr teilgenommen hat oder wenn der Unfallverursacher infolge von Fahrerflucht nicht mehr ausfindig zu machen ist.
Wesentliche Faktoren, die der Berechnung des Beitrags zur Vollkaskoversicherung zugrunde liegen sind die Typ- bzw. Regionalklasse, der Schadenfreiheitsrabatt sowie die Höhe der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers. Auch wenn die Teilkaskoversicherung grundsätzlich keinen Schadenfreiheitsrabatt kennt, so sinkt natürlich auch der Teilbeitrag für die Teilkasko bei längerer Schadenfreiheit. Andernfalls bestünde die rechnerische Möglichkeit, dass die Vollkaskoversicherung irgendwann günstiger wird als die Teilkasko, was wohl nicht im Sinne des Erfinders sein kann. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zum Verlust eines bisher erreichten Schadenfreiheitsrabatts.
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Vollkaskoversicherung gegenüber seiner Kfz-Versicherung zum sorgsamen, pfleglichen und sachgerechten Umgang mit dem versicherten Fahrzeug. Ebenso hat er das Fahrzeug vor unbefugtem Zugriff durch Dritte nach Kräften zu schützen. Insbesondere Personen ohne gültige Fahrerlaubnis dürfen keinen Zugang zum Fahrzeug erhalten. Kommt der Versicherungsnehmer diesen Verpflichtungen, die sich aus der Natur des Versicherungsvertrags ergeben, nicht nach oder handelt er vorsätzlich bzw. grob fahrlässig entfällt die Leistungspflicht der Kfz-Versicherung teilweise oder vollständig. Außerdem muss der Schaden unverzüglich (innerhalb einer Woche) der Autoversicherung gemeldet werden, damit dieser zeitnah durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden kann.
Wesentliche Faktoren, die der Berechnung des Beitrags zur Vollkaskoversicherung zugrunde liegen sind die Typ- bzw. Regionalklasse, der Schadenfreiheitsrabatt sowie die Höhe der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers. Auch wenn die Teilkaskoversicherung grundsätzlich keinen Schadenfreiheitsrabatt kennt, so sinkt natürlich auch der Teilbeitrag für die Teilkasko bei längerer Schadenfreiheit. Andernfalls bestünde die rechnerische Möglichkeit, dass die Vollkaskoversicherung irgendwann günstiger wird als die Teilkasko, was wohl nicht im Sinne des Erfinders sein kann. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zum Verlust eines bisher erreichten Schadenfreiheitsrabatts.
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Vollkaskoversicherung gegenüber seiner Kfz-Versicherung zum sorgsamen, pfleglichen und sachgerechten Umgang mit dem versicherten Fahrzeug. Ebenso hat er das Fahrzeug vor unbefugtem Zugriff durch Dritte nach Kräften zu schützen. Insbesondere Personen ohne gültige Fahrerlaubnis dürfen keinen Zugang zum Fahrzeug erhalten. Kommt der Versicherungsnehmer diesen Verpflichtungen, die sich aus der Natur des Versicherungsvertrags ergeben, nicht nach oder handelt er vorsätzlich bzw. grob fahrlässig entfällt die Leistungspflicht der Kfz-Versicherung teilweise oder vollständig. Außerdem muss der Schaden unverzüglich (innerhalb einer Woche) der Autoversicherung gemeldet werden, damit dieser zeitnah durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden kann.